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   LAG Hamm, 07.12.2010 - 19 Sa 1616/10   

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LAG Hamm, 07.12.2010 - 19 Sa 1616/10 (https://dejure.org/2010,14216)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.12.2010 - 19 Sa 1616/10 (https://dejure.org/2010,14216)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 19 Sa 1616/10 (https://dejure.org/2010,14216)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Eingruppierung in die Entgeltgruppen 8 und 9 der AVR.DW-EKD, Erzieher mit speziellen Aufgaben und Kenntnissen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 12 AVR.DW-EKD und Anlage 1 (Entgeltgruppe 8 und 9)
    Eingruppierung in die Entgeltgruppen 8 und 9 der AVR.DW-EKD, Erzieher mit speziellen Aufgaben und Kenntnissen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung einer Erzieherin in kirchlicher Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung; Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe in Richtbeispielen anhand aufgeführter Richtbeispiele

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Erzieherin in kirchlicher Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung; Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe in Richtbeispielen anhand aufgeführter Richtbeispiele

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

    Auszug aus LAG Hamm, 07.12.2010 - 19 Sa 1616/10
    Dementsprechend ist die einzelvertragliche Bezugnahme auf die AVR in der jeweils gültigen Fassung dahin auszulegen, dass sich damit auch die Eingruppierung des Arbeitnehmers nach der rechtlich zutreffenden Vergütungsgruppe nach den AVR richten soll (vgl. BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90, ZTR 1991, 199).

    Diese Grundsätze sind auch bei der Auslegung der Eingruppierungsbestimmungen der Arbeitsvertragsrichtlinien anzuwenden (vgl. BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 292/95, ZTR 1997, 272; 12.12.1990 - 4 AZR 306/90, ZTR 1991, 199; Kirchengerichtshof für die Evangelische Kirche in Deutschland, 12.04.2010 - I0124/R55-09, Juris; 01.09.2009 - I-0124/R26/09).

    Nur in den Fällen, in denen die Tätigkeit von dem Richtbeispiel nicht oder nicht voll erfasst wird, ist auf die allgemeinen Merkmale zurückzugreifen (vgl. BAG, 12.12.1990, a.a.O.; Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland, 12.04.2010 und 01.09.2009, a.a.O.; 08.12.2008, II-0124/P52-08, ZMV 2009, 160).

    (2) Die Tätigkeit als Erzieherin wird als Richtbeispiel für die Vergütung nach der Vergütungsgruppe 7 der Anlage 1 zu § 12 AVR.DW-EKD ausdrücklich genannt, so dass jedenfalls die Eingruppierungsvoraussetzungen dieser Vergütungsgruppe nach dem Willen der "Tarifvertragsparteien" erfüllt sind mit der Folge, dass insoweit die allgemeinen Merkmale weder herangezogen noch geprüft werden müssen (vgl. BAG, 13.11.1996, a.a.O.; 12.12.1990, a.a.O.; Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland, 12.04.2010 und 01.09.2009, a.a.O.).

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 77/06

    Auslegung von tariflichen Eingruppierungsregelungen

    Auszug aus LAG Hamm, 07.12.2010 - 19 Sa 1616/10
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 77/06, Juris; 26.01.2005 - 4 AZR 6/04, ZTR 2005, 640).

    Diese Grundsätze der Tarifauslegung gelten auch für die Auslegung von Arbeitsvertragsrichtlinien, obwohl es sich dabei nicht um normativ wirkende Tarifregelungen handelt, sondern um Kollektivvereinbarungen besonderer Art, die auf die Arbeitsverhältnisse der bei kirchlichen Einrichtungen beschäftigten Arbeitnehmer lediglich auf Grund arbeitsvertraglicher Bezugnahme Anwendung finden (vgl. BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 77/06, Juris; 26.07.2006 - 7 AZR 515/05, NZA 2007, 34; 14.01.2004 - 10 AZR 188/03, ZTR 2004, 368).

    Allerdings kann sich aus dem Wortlaut oder dem tariflichen Gesamtzusammenhang ergeben, dass die von den Tarifvertragsparteien genannten Beispielstätigkeiten nur der Erläuterung des abstrakten Tätigkeitsmerkmals dienen sollen und allein noch nicht ausreichen, den Anforderungen des abstrakten Tätigkeitsmerkmals zu genügen (vgl. BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 77/06, Juris).

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

    Auszug aus LAG Hamm, 07.12.2010 - 19 Sa 1616/10
    Da sie aber im Eingruppierungsprozess die Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07, NZA-RR 2009, 264), kann ihr dieses Bestreiten mit Nichtwissen nicht dazu verhelfen, dass festzustellen ist, dass ihr Vergütung nach der Entgeltgruppe 8 zusteht.

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift jedoch nur ein bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, hingegen nicht beim bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 498/08, ZTR 2010, 301; 27.08.2008, a.a.O.; 06.06.2007 - 4 AZR 382/06, EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 15).

  • BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 292/95
    Auszug aus LAG Hamm, 07.12.2010 - 19 Sa 1616/10
    Diese Grundsätze sind auch bei der Auslegung der Eingruppierungsbestimmungen der Arbeitsvertragsrichtlinien anzuwenden (vgl. BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 292/95, ZTR 1997, 272; 12.12.1990 - 4 AZR 306/90, ZTR 1991, 199; Kirchengerichtshof für die Evangelische Kirche in Deutschland, 12.04.2010 - I0124/R55-09, Juris; 01.09.2009 - I-0124/R26/09).

    (2) Die Tätigkeit als Erzieherin wird als Richtbeispiel für die Vergütung nach der Vergütungsgruppe 7 der Anlage 1 zu § 12 AVR.DW-EKD ausdrücklich genannt, so dass jedenfalls die Eingruppierungsvoraussetzungen dieser Vergütungsgruppe nach dem Willen der "Tarifvertragsparteien" erfüllt sind mit der Folge, dass insoweit die allgemeinen Merkmale weder herangezogen noch geprüft werden müssen (vgl. BAG, 13.11.1996, a.a.O.; 12.12.1990, a.a.O.; Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland, 12.04.2010 und 01.09.2009, a.a.O.).

  • BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 335/97

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.12.2010 - 19 Sa 1616/10
    Stellt er hingegen die rechtsgrundlosen Zahlungen alsbald nach Kenntniserlangung von seinem Irrtum ein und ergreift rechtlich mögliche Maßnahmen zur nachträglichen Korrektur seines Irrtums, ist für die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes kein Raum (BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 335/97, BAGE 90, 219).
  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05

    Besitzstandswahrung - Anspruch auf Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.12.2010 - 19 Sa 1616/10
    Deshalb gibt es keinen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Irrtum" (BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05, EzA BetrVG 2001 § 75 Nr. 3).
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 498/08

    Tarifliche Überleitung eines Anwendungsprogrammierers

    Auszug aus LAG Hamm, 07.12.2010 - 19 Sa 1616/10
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift jedoch nur ein bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, hingegen nicht beim bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 498/08, ZTR 2010, 301; 27.08.2008, a.a.O.; 06.06.2007 - 4 AZR 382/06, EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 15).
  • BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 450/89

    Eingruppierung: Erzieherin in einer Wohngruppe

    Auszug aus LAG Hamm, 07.12.2010 - 19 Sa 1616/10
    Denn bei der Heilpädagogik geht es gerade um die individuelle Förderung eines jeden Menschen mit Behinderung nach seiner spezifischen Behinderung und Persönlichkeit, die auch bei Menschen mit Behinderungen selten identisch sein dürfte (vgl. BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 450/89, ArbuR 1991, 63 m.w.N.).
  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 129/05

    Eingruppierung "Agent Front Office" bei der Telekom

    Auszug aus LAG Hamm, 07.12.2010 - 19 Sa 1616/10
    Da die Begriffe "spezielle Aufgaben und entsprechende Kenntnisse" bzw. "schwierige Aufgabe" bzw. "Besonderheiten" nicht eindeutig sind, hat dieses systematische Argument entscheidendes Gewicht (BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 129/05, NZA 2007, 159).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 382/06

    Vergütung eines Flugzeugführers - Tarifänderung - Rückwirkung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.12.2010 - 19 Sa 1616/10
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift jedoch nur ein bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, hingegen nicht beim bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 498/08, ZTR 2010, 301; 27.08.2008, a.a.O.; 06.06.2007 - 4 AZR 382/06, EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 15).
  • LAG Düsseldorf, 17.01.1990 - 4 Sa 1227/89

    Arbeitsgerichtsverfahren: Widerruf eines Prozessvergleichs - Wirksamkeit

  • BAG, 21.05.2003 - 4 AZR 420/02

    Eingruppierung - Abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung

  • BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04

    Eingruppierung - Globalantrag des Betriebsrats

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

  • BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 10/03

    Umgruppierung entsprechend der Änderung der kirchlichen Vergütungsordnung

  • BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 515/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Zitiergebot

  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96

    Feststellungsinteresse für die Eingruppierungsklage - Anfechtung des

  • BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05

    Eingruppierung - Reiseverkehrskauffrau - Besitzstandsklausel

  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 375/03

    Eingruppierung eines Maschinenbedieners in der Chemischen Industrie

  • BAG, 18.05.1983 - 4 AZR 539/80

    Erzieher - Berufskundlicher Sinn - Berufsbild des Gruppenerziehers - Betreuung

  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 188/03

    Heimzulage nach den AVR Caritas - Therapieeinrichtung für Drogenabhängige als

  • BAG, 23.10.2012 - 4 AZR 48/11

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. Dezember 2010 - 19 Sa 1616/10 - aufgehoben.
  • ArbG Bielefeld, 17.10.2018 - 3 Ca 1058/18

    Eingruppierung Gebäudereinigung

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 18.04.2007 - 4 AZR 77/06; BAG 26.01.2005 - 4 AZR 6/04; vgl. auch LAG Hamm 07.12.2010 - 19 Sa 1616/10).
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